Berufsunfähigkeit
Jede fünfte Österreicherin/jeder fünfter Österreicher wird berufsunfähig. In neun von zehn Fällen ist eine Krankheit dafür verantwortlich, bei jedem zehnten Fall ist ein Unfall der Grund für die Berufsunfähigkeit.
Berufsunfähigkeit liegt dann vor, wenn die eigene Arbeitsfähigkeit durch ein unvorhergesehenes Ereignis, wie etwa eine Krebserkrankung oder die Lähmung durch einen Unfall, über sechs Monate um mehr als die Hälfte vermindert wird. Die Berufsunfähigkeit wird durch Sachverständige festgestellt. Um eine staatliche Berufsunfähigkeitspension beziehen zu können, muss man im Regelfall innerhalb der letzten 15 Jahre in zumindest 90 Versicherungsmonaten berufstätig gewesen sein.
Die Höhe der staatlichen Berufsunfähigkeitspension richtet sich nach der bisherigen Versicherungsdauer und dem bisherigen monatlichen Einkommen. Die staatliche Berufsunfähigkeitspension liegt unter dem Einkommen, das jemand zuletzt in seinem Beruf bezogen hat.
Um den Erhalt des bisherigen Lebensstandards zu gewährleisten, ist es notwendig, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.
Unterschied zur staatlichen Berufsunfähigkeitspension
Ein Vorteil der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung liegt auch darin, dass die Rentenzahlung im Gegensatz zur staatlichen Berufsunfähigkeitspension oft ohne Mindestversicherungszeiten erfolgt. Ferner kann vereinbart werden, dass ein Rentenanspruch auch dann besteht, wenn bei Eintritt der Berufsunfähigkeitspension kein Beruf ausgeübt wird. Ein weiterer Vorteil der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist, dass die Versicherungsleistungen regelmäßig auch dann erbracht werden, wenn Versicherte zwar ihrem konkreten zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen können, jedoch einen anderen Beruf, der den eigenen Fähigkeiten entspricht, ausüben könnten. Beispielsweise bekommt ein Chirurg, der nach einem Unfall nicht mehr operieren kann, die Versicherungsleistung auch dann, wenn er durchaus noch im Stande wäre, als ärztlicher Berater oder Lehrender tätig zu sein. Anders bei der staatlichen Berufsunfähigkeitsprüfung: Bei dieser wird eine solche abstrakte Verweisung in einen anderen angemessenen, möglicherweise aber schlechter bezahlten Beruf, vorgenommen.
Quelle: Sozialministerium