rund ums Auto
Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist in Österreich mit einer Mindestversicherungssumme von 7 Millionen Euro gesetzlich vorgeschrieben.
Für die Zulassung eines Wagens ist daher die Vorlage einer Versicherungsbestätigung notwendig. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt fremde Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die aus der Verwendung des Fahrzeuges innerhalb Europas im geografischen Sinne entstehen bzw. wehrt ungerechtfertigte Forderungen ab.
Da Schadenersatzansprüche aus Unfällen Existenz gefährdend sein können, sollten Sie unbedingt höhere Versicherungssummen abschließen.
Die Kaskoversicherung deckt Schäden am KFZ, die durch Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Wagens oder am Wagen befestigter Teile entstehen. Mitversichert sind die im Antrag angegebene Sonderausstattung und Zubehör. Nicht versichert sind Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden oder aber Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.
Der Versicherungsnehmer kann sich zwischen Elementarkasko (Teilkaskoversicherung) und Kollisionskasko (Vollkaskoversicherung) entscheiden, wobei vielfältige Varianten von Zusatzdeckungen und Selbstbehalten am Versicherungsmarkt angeboten werden.
In der Elementarkasko sind grundsätzlich Schäden gedeckt, auf die man selbst keinen Einfluss hat: Naturgewalten (Blitzschlag, Felssturz, Erdrutsch, Steinschlag, Lawinen, Hagel, Schneedruck, Hochwasser, Überschwemmung, Sturm) Brand oder Explosion, Diebstahl, Raub und unbefugter Gebrauch betriebsfremder Personen, Zusammenstoß mit Haarwild auf Straßen mit öffentlichem Verkehr.
Zusätzlich kann man Glasbruch der Windschutzscheiben (bzw. Kleingläsern), Schäden durch Zusammenstoß mit Tieren aller Art, Marderbisse, Kurzschluss- bzw. Schmorschäden oder auch Park- und Vandalismusschäden (jeweils nach den Varianten der Versicherer) mit einschließen.
In der Kollisionskasko sind nicht nur die Risiken einer Elementarkaskoversicherung gedeckt, sondern darüber hinaus auch Schäden, die durch (selbstverschuldeten) Unfall, mut- oder böswillige Handlungen durch betriebsfremde Personen (Vandalismus) und Kollision mit einem unbekannten Fahrzeug (Parkschaden) entstehen. Bei Vandalismus und Parkschaden ist eine unverzügliche polizeiliche Meldung erforderlich!
Eine Rechtsschutzversicherung sorgt für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers und übernimmt die dabei entstehenden Kosten (Gerichts-, Anwaltskosten, Gebühren für Sachverständige, Zeugen und Dolmetscher sowie die Kosten der Gegenseite, soweit der Versicherungsnehmer zu deren Zahlung verpflichtet ist).
Die Rechtsschutzversicherung ist keine All-Risk Deckung. Der Versicherungsnehmer kann die gewünschten Deckungen aus verschiedenen Rechtsschutzbereichen wählen.