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schützt bei einem Unglücksfall in der Freizeit

Unfall


Die gesetzliche Unfallversicherung deckt die Unfallheilbehandlung, notwendige Rehabilitation sowie erforderliche Heil- und Hilfsmittel. Eine finanzielle Unterstützung wird ausschließlich bei Arbeitsunfällen (und auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeitsstätte) gewährt – diese reicht zur Erhaltung des Lebensstandards meist nicht aus.

Ein privater Unfallschutz sollte daher für jeden von uns selbstverständlich sein, denn nur dieser gilt weltweit und rund um die Uhr (für Beruf, Freizeit, Verkehr, Haushalt, Sport).

Folgende Leistungen können versichert werden: Finanzielle Absicherung des Lebensstandards bei dauernder Invalidität (in Form einer Kapital- oder Rentenleistung), Unfalltod, Spitalgeld oder Taggeld nach Unfall sowie Unfallkosten.

Die Mitversicherung entgeltlicher Sportausübung bzw. gefährlicher Sportarten (z.B. Wettbewerbe, Fallschirmspringen, Benützung von Luftfahrgeräten, Tiefseetauchen etc.) wird von manchen Versicherern gegen Mehrprämie angeboten.